Voraussetzungen geschaffen. Dazu gehören auch klare rechtliche Regeln, die wir nachstehend aufführen.
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter zustande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 - 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus:
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde REISEfreudig den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch andere Fern-Kommunikationsmittel vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 3 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist die Annahme gegenüber dem Reiseveranstalter erklärt.
2. Bezahlung
2.1. Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung zwischen 10 % und 30 % pro Person des Reisepreises zur Zahlung fällig. Der restliche Reisepreis ist zwischen dem 60. und 20. Tag vor Reiseantritt zu zahlen, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7.1 genannten Grund abgesagt werden kann. Der genaue Zeitpunkt der Fälligkeit wird in der Buchungsbestätigung festgelegt. Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch Ihrerseits auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen.